Eichenauer Capital Holding GmbH
Steyrer Str. 31/2
4501 Neuhofen a. d. Krems
Firmenbuchnummer: FN 498071 h
ATU73602407
e-Mail: info@eichenauer-capital.com
Tel: +43 680 116 81 45
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss.
Bei Bezahlung des Entgelts durch Banküberweisung muss der Überweisungsauftrag so rechtzeitig erteilt werden, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit auf unserem Konto gutgeschrieben wird.
2. VERZUGSZINSEN
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % jährlich zu verrechnen.
3. MAHN- UND INKASSOKOSTEN
Im Falles des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betriebskosten einen Pauschalbetrag von 40 Euro zu entrichten. Im Falle der Beiziehung einen Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung der BMWA überschreiben, zu ersetzen.
4. ERFÜLLUNGSORT - TRANSPORT - GEFAHRTRAGUNG
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung, Steyrer Str. 31/2, 4501 Neuhofen a. d. Krems. Die Kosten der Zustellung sind in unseren Preisen nicht enthalten.
5. LIEFERBEDINGUNGEN
Die Lieferkosten und das Risiko des Transportes trägt unser Vertragspartner.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum.
Im Fall des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geldendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
7. NICHTERFÜLLUNG / LIEFER- UND LEISTUNGSVERZUG
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen.
Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für beweglichen Sachen mindestens 6 Monate, für unbewegliche Sachen 1 Jahr ab Lieferung/Leistung.
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 8 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
9. PRODUKTHAFTUNG
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ gemäß PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Späre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
10. LEISTUNGSVERWEIGERUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSVERBOTE
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung der gesamten, sondern lediglich eines dem Dreifachen der vorraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages.
11. FORMVORSCHRIFTEN
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc. bedürfen zu ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit der Originalunterschrift oder der qualifizierten elektronischen Signatur.
12. RECHTSWAHL
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
13. SCHIEDSGERICHTSVEREINBARUNG
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
14. RECHTSNACHFOLGEKLAUSEL
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach der Maßgabe des § 38 Abs. 1 UGB auf unsere Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf seine Widerspruchsrecht gemäß § 38 Abs. 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer unserer Haftung gemäß § 39 UGB begrenzt ist.
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